Mitgliedschaft

Spielberechtigung

Wart ihr noch kein Mitglied in unserem Tennisclub, könnt ihr uns erst einmal für ein Jahr kennenlernen, bevor ihr Mitglied werdet. Dazu erhalten Einzelpersonen für nur 50 € und Familien für nur 100 € eine Spielberechtigung auf unseren Tennissandplätzen für das Kalenderjahr der Beantragung. Diese Spielberechtigung bedeutet keine Mitgliedschaft im Tennisclub Ehningen. Dadurch besteht kein Versicherungsschutz über den Tennisclub Ehningen und ist keine Teilnahme am Mannschaftsspielbetrieb möglich. Den Antrag für eine Spielberechtigung schickt ihr bitte an die auf dem Antrag angegebene Briefpost- oder E-Mail-Adresse.

Infoblatt für "Neulinge"

Ordentliche Mitgliedschaft

Neue Mitglieder in unserem Tennisclub zahlen keine Aufnahmegebühr. Für eine ordentliche aktive oder fördernde Mitgliedschaft gilt die unten stehende Beitragsordnung und ist der unten stehende Aufnahmeantrag zu stellen. Den Aufnahmeantrag schickt ihr bitte an die auf dem Aufnahmeantrag angegebene Briefpost- oder E-Mail-Adresse.


Fördernde Mitglieder können im beschränkten Rahmen unsere Tennisplätze als Gäste nutzen. Des Weiteren können aktive Mitglieder im beschränkten Rahmen mit Nicht-Mitgliedern (Gästen) unsere Tennisplätze nutzen. Dabei gilt die folgende Platznutzungsordnung.

Platznutzungsordnung für fördernde und Nicht-Mitglieder (Gäste)

(1) Ein Nicht-Mitglied darf mit aktiven Mitgliedern des Tennisclubs Ehningen (TCE) die Tennisplätze in Summe max. 5 Stunden je Kalenderjahr nutzen.

(2) Ein förderndes Mitglied des TCE darf mit weiteren fördernden oder aktiven Mitgliedern die Tennisplätze in Summe max. 5 Stunden je Kalenderjahr nutzen.

(3) Für das Nicht-Mitglied oder fördernde Mitglied ist eine Gast-Platzmarke an der Platzbelegungstafel für den genutzten Platz zu hängen.

(4) Für jedes fördernde oder Nicht-Mitglied fällt eine Nutzungsgebühr von 10 €/h je Platz an.

(5) Die fördernden Mitglieder haben sich selbst und die aktiven Mitglieder haben sich für die Nicht-Mitglieder in die auf der Tennisanlage ausgehängte Gästeliste einzutragen. Die Abrechnung der Platznutzung erfolgt in 0,5 Stundeneinheiten. Je förderndes oder Nicht-Mitglied ist eine Zeile in der Gästeliste auszufüllen. Bei mehr als zwei fördernden und/oder Nicht-Mitgliedern, die einen Platz gleichzeitig nutzen, sind nur zwei fördernde und/oder Nicht-Mitglieder einzutragen (Deckelung der Nutzungsgebühr auf 20 €/h).

(6) Die Summe der Nutzungsgebühren wird im Zuge der Jahresabrechnung im darauffolgenden Jahr vom Konto des fördernden oder aktiven Mitglieds im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.